Jugend

Die ANR-Jugend wurde am 10. Oktober 2006 in Biberach als Ausschuss des Alemannischen Narrenrings gegründet und am 14. Oktober 2006 vom Konvent in Schemmerberg als solcher bestätigt.


Wer sind die Mitglieder der ANR-Jugend

Mitglied der ANR-Jugend sind die Kinder, die Jugendlichen und die jungen Erwachsenen bis 27 Jahre, welche den Jugendgruppen der Mitgliedsvereine des ANR angehören. Die Jugendgremien der Mitgliedsvereine wählen die Jugendvertreter. Die ANR-Jugend führt und verwaltet sich unter Beachtung der Jugendordnung sowie der Satzung des ANR selbst. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen des Haushaltsplanes des ANR zur Verfügung gestellt.


Jugendleitung


Verbandsjugendleiter
Sebastian Peter (NZ Uttenweiler)
Syrlinstraße 6
88524 Uttenweiler
Tel.: +49 (0) 172 1436217
E-Mail: E-Mail senden
Stellv. Verbandsjugendleiterin
Anna Barke (NZ Ailingen)
Tettnanger Str. 130
88069 Tettnang
Tel.: +49 (0) 7542 979053
E-Mail: E-Mail senden
Verbandsjugend-Schriftführerin
Nadine Schlegel (NZ Friedrichshafen)
Königsweg 11
88045 Friedrichshafen
Tel.: +49 (0) 176 60973719
E-Mail: E-Mail senden


Verbandsjugend- Kassierer
Michael Roscher (NZ Oberkochen)
Jenaer Straße 22
73447 Oberkochen
Tel.: +49 (0) 176 62653573
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Verbandsjugend-Beisitzer
Axel Friedrich (NZ Langenargen)
Ottenberghalde 17
88079 Kressbronn
Tel.: +49 (0) 7543 1969
E-Mail: E-Mail senden
Verbandsjugend-Beisitzerin
Amelie Lerner (NZ Waldburg)
Säntisweg 36
88289 Waldburg
Tel.:
E-Mail: E-Mail senden


Verbandsjugend-Beisitzerin
Kristina Heitele (NZ Daisendorf)
Ortstraße 11
88718 Daisendorf
Tel.: +49 (0) 176 84182633
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Verbandsjugend-Beisitzerin
Elena Schorpp (NZ Bergatreute)
Friedhofstraße 23
88368 Bergatreute
Tel.:
E-Mail: E-Mail senden

Mitglied Präsidium
Anita Kauschinger (NZ Waldburg)
Greut 59
88289 Waldburg
Tel.: +49 (0) 7542 979053
E-Mail: E-Mail senden

Jugend-Ordnung
Gemäß § 2, Abs. 5, der Satzung des Alemannischen Narrenring e. V., nachstehend ANR genannt, gibt sich die Jugend des ANR nachstehende Jugendordnung.  Sie ist bestätigt durch den Beschluss des Frühjahrs-Konvent vom 16.04.2016. 
§ 1: Sitz und Name der Jugendorganisation
Die Jugendorganisation des ANR trägt den Namen ANR-Jugend. Der Sitz der Jugendorganisation ist identisch mit dem Sitz des ANR (derzeit Friedrichshafen). 
§ 2: Mitgliedschaft
Mitglied der ANR-Jugend sind die Kinder, die Jugendlichen und die jungen Erwachsenen bis 27 Jahre, welche den Jugendgruppen der Mitgliedsvereine des ANR angehören. Die Jugendgremien der Mitgliedsvereine sollen Jugendvertreter wählen. Die ANR-Jugend führt und verwaltet sich selbst unter Beachtung dieser Jugendordnung sowie der Satzung des ANR. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen des Haushaltsplanes des ANR zur Verfügung gestellt, die ANR-Jugend entscheidet darüber in eigener Zuständigkeit. 
§ 3: Zweck
Zweck der ANR-Jugend ist es, die außerschulische Jugendförderung im Allgemeinen, in sozialer und kultureller Weiterbildung zu fördern. Die ANR-Jugend verfolgt auf gemeinnütziger Grundlage die Pflege der Fasnetstradition. Sie ist bemüht, dem traditionellen Brauchtum und der Heimatpflege Geltung zu verschaffen. Sie will zur Persönlichkeitsbildung beitragen, die Befähigung zu sozialem Verhalten fördern, das gesellschaftliche Engagement des Verbandes mitgestalten und mit verwirklichen. 
§ 4: Mitgliedsbeitrag
Ein Mitgliedsbeitrag für die Jugendorganisation wird nicht erhoben. 
§ 5: Organe der ANR-Jugend auf Ringebene
Die Organe der ANR-Jugend sind: 1. der Jugendkonvent  2. die Jugendleitung  
Sitzungen und Versammlungen sind bei ordnungsgemäßer Ladung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen.
§ 6 Jugendkonvent
Der ordentliche Jugendkonvent findet jährlich statt und zwar jeweils mindestens zwei Wochen vor dem ANR-Herbstkonvent. Sie wird vom/ von Ringjugendleiter/in einberufen und geleitet. 

Außerordentlicher Jugendkonvent kann der/die Ringjugendleiter/in jederzeit einberufen. Er/sie muss sie einberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Jugendkonvents dieses schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. 

Die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung der Frist von vier Wochen durch Anschreiben durch die Ringjugendleitung.

Der Jugendkonvent setzt sich aus den gewählten Vereinsjugendleiter/innen bzw. deren Stellvertretern/innen der Vereinsjugendgruppen oder eines Vertreter der Zunft und den Mitglieder der Jugendleitung zusammen.

Stimmberechtigt sind die gewählten Vereinsjugendleiter/innen bzw. deren Stellvertreter/innen der Vereinsjugendgruppen oder der/die Vertreter/in der Zunft mit einer Stimme je Voll-Mitgliedsverein des ANR.

Anträge zur Tagesordnung des Jugendkonvents müssen mindestens acht Tage vor ihrer Abhaltung beim/ bei der Ringjugendleiter/in schriftlich vorliegen. Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn der Jugendkonvent mit 2/3 Mehrheit die Dringlichkeit anerkennt. Anträge auf Änderung der Jugendordnung können nicht als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden.

Antragsberechtigt sind die Jugendleiter/innen der Vereinsjugendgruppen, die Mitglieder der Jugendleitung und das Präsidium des ANR.

Der Jugendkonvent ist vor allem zuständig für die  

1. Entgegennahme der Jahresberichte der Jugendleitung 
2. Entlastung der Jugendleitung und Kasse 
3. Anregungen für Grundsätze der Jugendarbeit und Arbeitsvorhaben der Jugendleitung des ANR
4. Beschlüsse über Anträge 
5. Wahl von zwei Kassenprüfern auf drei Jahren 
6. Wahl der Jugendleitung
§ 7 Jugendleitung
Die Jugendleitung setzt sich zusammen aus 

1 Ringjugendleiter/in 
1 Stellvertreter/in  
1 Kassier/in 
1 Schriftführer/in 
2-4 Beisitzer  
1 Präsidiumsmitglied  

Das vom ANR-Präsidium bestimmte Präsidiumsmitglied ist Mitglied in der Jugendleitung mit Sitz und Stimme.

Die Mitglieder der Jugendleitung werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wahl soll im gleichen Jahr stattfinden, in dem das Präsidium des ANR gewählt wird.

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes der Jugendleitung kann die Jugendleitung eine kommissarische Bestellung vornehmen, wenn keine Ergänzungswahl stattfindet.

Die Jugendleitung ist zuständig für alle Angelegenheiten der Jugend im ANR. Sie erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen dieser Ordnung und der Beschlusse des Jugendkonvents.

Die Sitzungen der Jugendleitung finden nach Bedarf statt. Der/Die Ringjugendleiter/in oder der/die Stellvertreter/in vertreten die Interessen des Jugendkonvents im ANR.   Der/Die Ringjugendleiter/in beruft die Sitzungen der Organe ein und leitet sie.

Partypass

PartyPass, wichtig für alle, die noch keine 18 Jahre sind und sich trotzdem auf Party tummeln wollen!!!


Der Partypass ist eine Idee der Komm des Landkreises Biberach.  Er betrifft die Jugendlichen unter 18 Jahren. Wie ihr vielleicht wisst, darf der neue Personalausweis nicht mehr einbehalten werden, bei Festen und Veranstaltungen, um aber trotzdem ein gewisse Kontrolle über das Alter der Besucher zu haben wurde der PartyPass entwickelt. Der Partypass ist nur in Zusammenhang mit dem Personalausweis gültig, dass heißt man kommt nicht allein mit dem Partypass in die Veranstaltung, sondern es muss weiterhin der Personalausweis vorgelegt werde. Der Partypass wird aber am Eingang abgegeben. Da ihr um 24.00 Uhr aller spätestens die Veranstaltung verlassen müsst, holt ihr euren PartyPass an der Kasse wieder ab. So kann also der Veranstalter gut kontrollieren, ob alle Jugendlichen unter 18 Jahren um 24.00 Uhr die Veranstaltung verlassen haben.
Wird der PartyPass nicht abgeholt, kommen auf dessen Inhaber Konsequenzen zu: Die nicht abgeholten Party-Pässe werden vom Veranstalter an dessen zuständige Gemeinde übersandt (Beispiel: NZ Doraweibla veranstalten ein Fest, die vergessenen Party-Pässe werden an die Gemeinde Dornstadt übersendet). Diese schreibt dann die Eltern des PartyPass-Inhabers an und lädt diese zum Gespräch ein, außerdem kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. So wird es beispielsweise im Landkreis Biberach gehandhabt.

Weitere Infos zum PartyPass und wie ihr ihn bekommt, findet ihr unter folgenden Links:

www.partypass.de  oder    www.fairfest.de

und hier  geht`s zum Download PartyPass im jeweiligen Landkreis

und hier  geht`s zur PartyPass-Info für Veranstalter.

und hier geht`s zur PartyPass-Info für Eltern.

Wir wünschen viel Spaß bei welcher Party auch immer!!!!!

Juleica

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Mehr Infos:

www.juleica.de

Kreisjugendringe




Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle BaWü


Abgabe von alkoholischen Getränken durch Minderjährige bei Veranstaltungen

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