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Freundschaftstreffen im ANR
23.07.2008 16:23:12
Regelung Freundschaftstreffen
Regelung für Freundschaftstreffen des ANR
Freundschaftstreffen des ANR sollen der Bevölkerung ein Bild vom Alemannischen Narrenring vermitteln.
1.) In den Jahren, in denen ein Ringtreffen stattfindet, können bis zu 2 Freundschaftstreffen stattfinden, je nach Länge der Fasnet. Es ist jedoch ein Mindestabstand von einer Woche einzuhalten. Freundschaftstreffen können aber nur in Regionen stattfinden, in denen kein Ringtreffen stattfindet.
2.) Die Freundschaftstreffen sind unter der Bezeichnung „Freundschaftstreffen des ANR“ auszurichten.
3.) Innerhalb der einzelnen Regionen können jedes Jahr höchstens zwei Freundschaftstreffen stattfinden. Im gesamten Verbandsgebiet sollen in jedem Jahr nicht mehr als fünf Freundschaftstreffen stattfinden, je nach Länge der Fasnet. Die einzelnen Treffen sollten nach Möglichkeit auf verschiedene Wochenenden gelegt werden.
4.) Der geplante Ausrichtungstermin ist dem Präsidium und dem OZM mindestens 2 Jahre zuvor durch einen schriftlichen Antrag der ausrichtenden Zunft mitzuteilen. Letzter Abgabetermin ist der Funkensonntag.
Die terminliche Abstimmung wird unter den 3 Oberzunftmeistern geregelt.
Bei Nichteinigung muss am Schluss das Los entscheiden.
Antragstellende Zünfte, die beim Losverfahren nicht anwesend sind, werden nicht berücksichtigt.
5.) Keine Freundschaftstreffen werden von Sonntag vor Fasnetssonntag bis Fasnetsdienstag vergeben.
Ausnahme nur für Zünfte, die regelmäßig an diesen Terminen ihre Umzüge veranstalten. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag beim Präsidium gestellt werden zur Abstimmung im Konvent.
6.) Für die Ausrichtungsbewertung gilt folgende Regel:
Freundschaftstreffen können zu folgenden Jubiläumszahlen beantragt werden:
a.) 10, 20, 30 … 10er Sprung
25, 50, 75 … 25er Sprung
11, 22, 33 … Schnapszahlen
b.) Narrenzünfte, die in den vergangenen 10 Jahren ein Freundschaftstreffen ausgerichtet haben, können erst nach Ablauf der 10 Jahre ein neues ausrichten.
c.) Für die Ausrichtung eines Freundschaftstreffens wird eine 5-jährige Vollmitgliedschaft vorausgesetzt.
7.) Für die Gestaltung des Freundschaftstreffens gilt folgende Regel:
a.) Das Treffen kann mit einem Ehrengastempfang (z.B. im Rathaus) beginnen, kann mit einem Brauchtumsabend (Bunter Abend) weitergehen und endet mit dem Umzug (auf zwei Tage verteilt).
b.) Das Präsidium mit dem Oberzunftmeister der Region ist mindestens zu einer Arbeitssitzung von der ausrichtenden Zunft einzuladen. Das Präsidium ist vor der Vergabe von Aufträgen, die maßgeblich für die Gestaltung des Treffens sind, zu informieren.
c.) Die Umzugsaufstellung ist so zu gestalten, dass die ANR-Zünfte im vorderen Bereich sind und klar zu erkennen ist, dass es sich um ein ANR-Freundschaftstreffen handelt.
d.) Es ist eine Ehrenverpflichtung für die Narrenzünfte der Einladung der ausrichtenden Zunft Folge zu leisten.
8.) Der Zunftmeister oder die Zunftmeisterin erhält für die Ausrichtung des Treffens beim Zunftmeisterempfang vom Präsidium den Wappenorden.
9.) Einladungen können ab dem Frühjahrskonvent ein dreiviertel Jahr vor den Treffen verschickt werden.
10.) Der ANR als Veranstalter haftet nicht für die Erfüllung der zur Ausrichtung von Freundschaftstreffen eingegangenen Verpflichtungen der Verbandszunft. Das Präsidium wird jedoch jede mögliche Unterstützung zukommen lassen.
Regelung für Freundschaftstreffen des ANR
Freundschaftstreffen des ANR sollen der Bevölkerung ein Bild vom Alemannischen Narrenring vermitteln.
1.) In den Jahren, in denen ein Ringtreffen stattfindet, können bis zu 2 Freundschaftstreffen stattfinden, je nach Länge der Fasnet. Es ist jedoch ein Mindestabstand von einer Woche einzuhalten. Freundschaftstreffen können aber nur in Regionen stattfinden, in denen kein Ringtreffen stattfindet.
2.) Die Freundschaftstreffen sind unter der Bezeichnung „Freundschaftstreffen des ANR“ auszurichten.
3.) Innerhalb der einzelnen Regionen können jedes Jahr höchstens zwei Freundschaftstreffen stattfinden. Im gesamten Verbandsgebiet sollen in jedem Jahr nicht mehr als fünf Freundschaftstreffen stattfinden, je nach Länge der Fasnet. Die einzelnen Treffen sollten nach Möglichkeit auf verschiedene Wochenenden gelegt werden.
4.) Der geplante Ausrichtungstermin ist dem Präsidium und dem OZM mindestens 2 Jahre zuvor durch einen schriftlichen Antrag der ausrichtenden Zunft mitzuteilen. Letzter Abgabetermin ist der Funkensonntag.
Die terminliche Abstimmung wird unter den 3 Oberzunftmeistern geregelt.
Bei Nichteinigung muss am Schluss das Los entscheiden.
Antragstellende Zünfte, die beim Losverfahren nicht anwesend sind, werden nicht berücksichtigt.
5.) Keine Freundschaftstreffen werden von Sonntag vor Fasnetssonntag bis Fasnetsdienstag vergeben.
Ausnahme nur für Zünfte, die regelmäßig an diesen Terminen ihre Umzüge veranstalten. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag beim Präsidium gestellt werden zur Abstimmung im Konvent.
6.) Für die Ausrichtungsbewertung gilt folgende Regel:
Freundschaftstreffen können zu folgenden Jubiläumszahlen beantragt werden:
a.) 10, 20, 30 … 10er Sprung
25, 50, 75 … 25er Sprung
11, 22, 33 … Schnapszahlen
b.) Narrenzünfte, die in den vergangenen 10 Jahren ein Freundschaftstreffen ausgerichtet haben, können erst nach Ablauf der 10 Jahre ein neues ausrichten.
c.) Für die Ausrichtung eines Freundschaftstreffens wird eine 5-jährige Vollmitgliedschaft vorausgesetzt.
7.) Für die Gestaltung des Freundschaftstreffens gilt folgende Regel:
a.) Das Treffen kann mit einem Ehrengastempfang (z.B. im Rathaus) beginnen, kann mit einem Brauchtumsabend (Bunter Abend) weitergehen und endet mit dem Umzug (auf zwei Tage verteilt).
b.) Das Präsidium mit dem Oberzunftmeister der Region ist mindestens zu einer Arbeitssitzung von der ausrichtenden Zunft einzuladen. Das Präsidium ist vor der Vergabe von Aufträgen, die maßgeblich für die Gestaltung des Treffens sind, zu informieren.
c.) Die Umzugsaufstellung ist so zu gestalten, dass die ANR-Zünfte im vorderen Bereich sind und klar zu erkennen ist, dass es sich um ein ANR-Freundschaftstreffen handelt.
d.) Es ist eine Ehrenverpflichtung für die Narrenzünfte der Einladung der ausrichtenden Zunft Folge zu leisten.
8.) Der Zunftmeister oder die Zunftmeisterin erhält für die Ausrichtung des Treffens beim Zunftmeisterempfang vom Präsidium den Wappenorden.
9.) Einladungen können ab dem Frühjahrskonvent ein dreiviertel Jahr vor den Treffen verschickt werden.
10.) Der ANR als Veranstalter haftet nicht für die Erfüllung der zur Ausrichtung von Freundschaftstreffen eingegangenen Verpflichtungen der Verbandszunft. Das Präsidium wird jedoch jede mögliche Unterstützung zukommen lassen.




