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Ordenskapitel

26.04.2009 05:04:16
Allgemeine Regularien

1. Die Mitglieder des Ordenskapitels werden vom Präsidium auf drei Jahre berufen.
Das Ordenskapitel besteht aus fünf Mitgliedern. Ein Mitglied muss Präsidiumsmitglied sein.

2. Dem Ordenskapitel obliegt es, über Anträge auf Verleihung der Orden des ANR,
ggf. mit Zustimmung des Präsidiums, zu entscheiden und bei Verleihungen mitzuwirken.

3. Das Ordenskapitel trifft sich jährlich nach Bedarf, jedoch mindestens ein Mal vor dem Herbstkonvent.
Vom Ordenskapitel wird der Vorrat an Orden überwacht, und
ein anstehender Neubedarf an das Präsidium zur Bestellung weitergegeben.

4. Auszeichnungen von Mitgliedern mit Ringorden können auf Initiative des Präsidiums des ANR oder über die Meldeaufforderung, die jedes Jahr an die Vollmitglieder versandt wird, angemeldet werden.

5. Für die zu ehrenden Personen müssen von den Mitgliedszünften die entsprechenden Anträge gestellt werden. Bei der Antragstellung muss die Rangfolge der Orden eingehalten werden.

6. Eine Rückstellung der Hästrägerorden ist für 1 Jahr möglich. Der Antrag muss trotzdem termingerecht an das Ordenskapitel zurückgesandt werden, sonst verfällt der Anspruch. Diese Rückmeldung ist auch für die Ordensverwaltung sehr wichtig.

7. Meldeschluss für alle Ordensanträge, mit Ausnahme der „Goldenen Narrenkappe“, ist der 15.August des Kalenderjahres, spätestens jedoch, und dies nur in begründeten Ausnahmefällen, der Herbstkonvent. 

8. Die Orden, die vom Präsidium beantragt werden, werden nicht in Rechnung
gestellt.