Mitteilungen des Medienausschusses
Vorsicht bei Fotos im Internet
«Allgemein ist zu beachten, dass man nur Fotos veröffentlichen darf, die man selber gemacht oder bei denen der Fotograf zugestimmt hat», sagt Thomas Lapp, Anwalt für IT-Recht aus Frankfurt. Heikel wird es, wenn Menschen erkennbar sind. «In einem solchen Fall darf das Bild in der Regel nur veröffentlicht werden, wenn die Personen dem zustimmen.»
Problematisch wird es auch dann, wenn man etwas fotografiert, das dem Urheberrecht unterliegt. «Auch wenn ich in einem modernen Museum fotografieren darf, darf ich die Bilder nicht veröffentlichen und schon gar nicht Geld damit verdienen». Bei einigen Kunstwerken und Wahrzeichen gilt sogar besondere Vorsicht. So dürfen zum Beispiel vom Pariser Eiffelturm keine Nacht-Aufnahmen veröffentlicht werden: Das Urheberrecht auf das illuminierte Bauwerk liegt beim Lichtkünstler Pierre Bideau.
Sogar Schnappschüsse von Tieren im Zoo darf man nicht gedankenlos veröffentlichen. «Die Tierparks haben das Hausrecht und dürfen daher entscheiden, ob im Zoo aufgenommene Bilder veröffentlicht werden dürfen» Manche Parks sähen das streng. Problematisch seien auch Collagen mit Werbebildern oder nachgestellte Filmplakate.



